NiceAffairs
NiceAffairs Escort Begleitagentur
deutsch english

NiceAffairs - Escort Service aus NRW Telefon: 02331 - 3 752 952 Handy: 0175 - 88 88 900

Escort Service NRW
Menü
Start
Kunden Login
Escort Ladys
Ladys Heute Dabei
Ladys Heute Nicht Dabei
Ladys Mollig
Escort Paare
Escort Herren
Anmeldung für Escorts
Mitbringsel
Honorare
News
Gästebuch
Kontakt
AGB
Impressum
Datenschutz
Haftungsausschluss
Sitemap
Service
Werbung

Valid XHTML 1.0 Transitional

NiceAffairs gekennzeichnet mit JusProg



gratis Counter by GOWEB

Escort Service NRW NiceAffairs
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hagen im Juni 2010



 § 1 Dienstvertrag und Einverständniserklärung
 
 Zwischen der Escortvermittlungs-agentur NICEAFFAIRS (nachstehend  "NA"-- und den Damen/Herren - nachstehend Mitarbeiterin/Gast genannt - kommt ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Mit dem Ausfüllen des "Mitmachen"-Formulars gibt die Kollegin ihr Einverständnis, ihre Daten in die Datenbank von aufzunehmen und die Daten auch zweckgebunden an Damensuchende Dritte (Gäste) weiterzugeben. Persönliche Daten bleiben hiervon unberührt. (siehe auch  Datenschutzgesetz).      NA - speichert die Daten nur für Zwecke des Dienstleistungszieles. Die NA behält sich vor, Aufnahmeanträge abzulehnen oder bereits geschlossene Verträge fristlos zu kündigen, wenn begründeter Verdacht auf einen unseriösen Nutzen des Services und/oder der Gastes besteht. Es besteht KEIN Anspruch auf Aufnahme in die NA.


 
 § 2 Dienstleistungsziel
 
 Ziel des Vertrages/der Vereinbarung  ist die Vermittlung von solventen Herren zwecks Treffen/Begleitung der/s Mitarbeiterin/Gastes aus der Datenbank von der NA. zu unterbreiten. Diese Vorschläge entsprechen soweit wie möglich den Vorstellungen und Angaben des Gastes und sollen dem Gast zu einem weitgehend wunschgemäßen Treffen mit anderen Damen, bzw. Herren verhelfen.


 
 § 3 Kundenspezifikation
 
 Mitarbeiterin/Gast in bei der NA kann jede/r Dame/Gast über 18 Jahre werden, welches über eine gute Allgemeinbildung, eventuell Fremdsprachenkenntnisse, sowie über eine gute Kommunikationsgabe und weltoffenes Verhalten verfügt. Die interessierte (Dame) kann auch gern verheiratet sein, dennoch sollte auch genug an Freiraum bestehen, den Herren gegebenenfalls über ein Wochenende zu begleiten, was aber KEIN Muß ist. Die NA übernimmt in keiner Weise Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Fragebögen und Fotos.
 Ausländische Mitarbeiterinnen müssen eine Kopie der Meldebescheinigung beifügen.
 
 


 § 4 Weitervergabeverbot


Die Dame/Gast unterfällt der Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von Euro 1.000,- an die NA , für den Fall, dass sie/er vertragswidrig Profilmappen oder Adressen/Telefonnummern von Partnersuchenden, die er von der NA im Rahmen des gegenseitigen Vertragsverhältnisses erhalten hat, an Dritte weitergibt. Bezüglich der Vertragsstrafe unterwirft sich der vertragswidrig handelnde Kunde der sofortigen Entfernung aus der Datenbank.  Weitergehende Ansprüche von der  NA nach den gesetzlichen Ansprüchen bleiben hiervon unberührt.



 § 5 Honorarregelung


Sämtliche Honorare werden NUR von der NA bestimmt (siehe auch Honorarlisten), eigenmäßig ge-, oder veränderte Honorare sind nicht erlaubt. Der Gast hat zu Beginn des Treffens das Honorar für die Dame zu entrichten. Sollte es zu einer Verlängerung des Treffens kommen, so ist der Kunde angehalten, diese auch der Dame nach zu entrichten.  Gäste, die eigenmächtig Honorare veranschlagen, oder gar handeln werden abgemahnt, bei weiteren, oder erneuten Verstößen aus  der NA ausgeschlossen.



 §6  Terminregelung


Wird ein Termin für ein Treffen  mit einer Mitarbeiterin ausgemacht, kann dieser entweder  telefonisch, mit ihr selbst ausgemacht werden, oder aber via Zeitabsprache über die NA. Die NA behält sich vor, selbst zu bestimmen, wer sich selbst telefonisch mit der Mitarbeiterin in Verbindung setzen kann, und wer nicht. (Geht meist aus dem Wunsch der Mitarbeiterin hervor).   Termine sind grundsätzlich einzuhalten. Sollte es widererwarten zu Verspätungen kommen (z.B. Stau) ist die Mitarbeiterin bzw. die NA hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Sollte ein Gast einen Termin unangemeldet nicht wahr nehmen, so wird der Gast desbezüglich abgemahnt, bei weiteren Vorfällen dieser Art, wird er nicht mehr vermittelt. Der Gast sollte sich VOR Verabredung mit der Mitarbeiterin sicher sein, diese auch einhalten zu können, und nicht nach kurzer Zeit anzurufen, um diesen abzusagen.    Es ist nicht gestattet, sich Kontaktmöglichkeiten (Telefonnummer) geben zu lassen, und dann doch nicht bei der Mitarbeiterin anzurufen, oder lange Zeit später. (Fehlende Zuordnung des Gastes). Sollte es vorkommen, dass eine terminliche Einigung (für den gewünschten Tag) nicht möglich ist,  so sollte der Gast ein Treffen für einen anderen Tag planen.                                              

 § 7 Kündigung -Streichung aus der Datenbank
 
 Eine Kündigung, (Streichung aus der Datenbank) ist für die/den Mitarbeiterin/Gast nach telefonischer Absprache möglich, es entstehen, keine Kosten hierfür, wenn keine (terminierten) Aufträge vorliegen
 
 § 8 Salvatorische Klausel


 Sollte einer der Paragraphen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein bzw. unwirksam werden, bleiben alle übrigen Paragraphen in Kraft.
 
  Gerichtsstand ist das Amtsgericht Hagen

 

 - - - By CrazyStat - - -
NiceAffairs - Escort Service | Begleitagentur aus NRW Telefon: 02331 - 3 752 952 Handy: 0175 - 88 88 900

Bad Breisig, Bergkamen, Bochum, Bornheim, Dülmen, Düsseldorf, Hagen, Hamm, Herne,
Korschenbroich, Lippstadt, Lüdinghausen, Mayen/, Nähe Remscheid, Nähe Witten, Paderborn, Ratingen, Raum,
Raum Recklinghausen, Remscheid, Rüthen, Soest, Werl, Wetter, Wuppertal,